Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihr Experte für Arbeitnehmervertretung, Kündigungsschutz, Auflösungsverträge, Betriebsratschulungen

Arbeitsrechtexperte Wolfgang Steen

Rechtsanwalt Wolfgang Steen ist langjähriger Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und einer der ursprünglichen Gründer der Sozietät (ehemals: Gaidies Steen & Partner). Nach einer Berufsausbildung zum Bankkaufmann erlangte er über den Zweiten Bildungsweg an der Hochschule für Wirtschaft und Politik die Hochschulreife und schloss 1986 das Große Juristische Staatsexamen ab. Herr Steen ist Jahrgang 1954, verheiratet und hat 2 Kinder.

Rechtsanwalt Steen betreut Betriebsräte teilweise schon seit Jahrzehnten, wodurch das besondere Vertrauensverhältnis über lange Zeit deutlich wird. Er ist als Interessenvertreter in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber geschätzt, auch aufgrund der Beachtung wirtschaftlicher und organisatorischer Zusammenhänge. Seine Tätigkeit ist überregional ausgerichtet. Betriebsräte, die langjährig von ihm betreut werden, sind z.B. BR HHLA - Hamburger Hafen und Logistik AG, GBR Royal Bank of Scotland und GBR Bethmann Bank, GBR SGS Germany, BR Flughafen Düsseldorf.

Ebenso im Individualrecht vertritt Rechtsanwalt Steen konsequent die Interessen der Mandanten, in Kündigungsschutzverfahren, außergerichtlichen Verhandlungen und der Erzielung hoher Abfindungen. Sein weiterer Schwerpunkt ist die betriebliche Altersversorgung. Als Referent für Betriebsratsschulungen ist Herr Steen seit über 30 Jahre aktiv und anerkannt wegen seiner fundierten und praxisorientierten Vermittlung.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind im Individualarbeitsrecht: Beratung und Vertretung in Kündigungssachen vor Gericht und außergerichtlich, auch in schwierigen Fällen, Aufhebungsvereinbarungen mit Abfindungen, Auseinandersetzungen um Eingruppierungen, Teilzeitwünsche und Befristungsabreden, Betriebliche Altersversorgung / Betriebsrente, im Kollektivarbeitsrecht: langjährige Beratung und Vertretung von Betriebsräten, Verhandlungen und Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich-/Sozialplanverhandlungen, variable Vergütungssysteme, Dienst- und Schichtplangestaltung, flexible Arbeitszeitmodelle, einschl. Langzeitkonten.

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